Suchmaschineneintrag

Um in den Datenbestand der Suchmaschinen aufgenommen zu werden, kann die Website für eine schnelle Berücksichtigung aktiv angemeldet werden. Dies wird auch als Suchmaschineneintrag bezeichnet. Eine solche Anmeldung kann über ein von den Suchmaschinen bereitgestelltes Online-Formular vorgenommen werden. Bis die Indexierung durch einen Crawler der Suchmaschine erfolgt, kann einige Zeit vergehen.

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, wenn die betreffende Internetseite bereits über einen eingehenden Link einer indexierten Seite verfügt. Ist dies der Fall, so kann der Crawler dem Link auf die betreffende Website folgen und diese ebenfalls indizieren.

 

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